„Kretschmanns Sündenfall“: SPD zieht zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas vor Staatsgerichtshof

Stoch: „Wir lassen uns auf unserem Weg zur Entlastung von Familien nicht ausbremsen“

Der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch hat die Zurückweisung des Zulassungsantrags zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas durch die Landesregierung scharf kritisiert. „Das ist Kretschmanns Sündenfall. In dieser Regierung herrscht offensichtlich nackte Panik aus Angst vor dem Volk.“

Der SPD-Chef betonte, bei der Nichtzulassung dieses ersten Volksbegehrens nach Änderung der Landesverfassung gehe es nicht um irgendeine rechtliche Entscheidung des Innenministeriums, sondern um „billiges politisches Taktieren an der Spitze der Landesregierung von Seiten des Innenministers und des Ministerpräsidenten – und zwar auf Kosten der Demokratie in Baden-Württemberg“.

„Grün-Schwarz hat die Hosen voll“

Kretschmanns „wohlgepflegter Ruf als bürgernaher und glaubwürdiger Landesvater“ ist damit endgültig Vergangenheit, so Stoch. „Der Herr Ministerpräsident gibt sich gern basisdemokratisch, will in Wahrheit aber nur das zulassen, was ihm in den Kram passt. Und dazu ist ihm offenbar jedes Mittel recht. Die Grünen in Baden-Württemberg brechen endgültig mit allem, wofür sie früher einmal standen.“

Der SPD-Vorsitzende erklärte, Kretschmann und Strobl wollten das Thema der Gebührenfreiheit „auf Teufel komm raus“ abwürgen, koste es, was es wolle. „Und zwar, weil Grüne und CDU angesichts des Kommunalwahlkampfs die Hosen voll haben – zurecht, denn sie haben familienpolitisch rein gar nichts auf die Reihe gebracht. Mit ihrer unsouveränen Taktiererei machen sie das jetzt aber nur noch schlimmer. Grün und Schwarz verbindet nichts mehr außer die Angst vor einem Votum der Menschen.“

Binder: SPD-Gesetz laut Gutachten „ausdrücklich verfassungsgemäß“

Generalsekretär Sascha Binder betonte, die Gesetzesvorlage der SPD widerspreche der Landesverfassung ausdrücklich nicht. Denn nach der Verfassung könnten zwar über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz keine Volksbegehren stattfinden. Wie das Kindertagesbetreuungsgesetz selbst sei aber auch das Änderungsgesetz der SPD dazu kein Abgabengesetz. Es regele eben nicht die Pflicht von Bürgern, Geldleistungen – in welcher Form auch immer – an öffentliche Haushalte zu erbringen, sondern verpflichte lediglich das Land zur finanziellen Unterstützung der Träger, wenn diese auf Elternbeiträge verzichten würden.

Außerdem handele es sich dabei auch nicht um „das Staatshaushaltsgesetz“. Die Gesetzesvorlage sei zwar finanzwirksam, werde dadurch aber nicht zum Staatshaushaltgesetz – denn dieses sei schlicht als das Haushaltsgesetz definiert, welches den Haushaltsplan feststellt. „Ein entsprechendes verfassungsrechtliches Gutachten liegt uns vor“, unterstrich Binder. „Das werden wir entsprechend deutlich machen.“

Einstweilige Anordnung angestrebt

Stoch und Binder – als die beiden Vertrauensleute des Zulassungsantrags – werden nun innerhalb der nächsten zwei Wochen den Staatsgerichtshof anrufen, um eine einstweilige Anordnung zu erwirken. Denn das Volksabstimmungsgesetz mache klar, dass über die Zulässigkeit eines Antrags kurzfristig rechtskräftig entschieden werden muss. Die vom Landtag durch das Gesetz gewollte Erleichterung der direkten Demokratie habe hohe Bedeutung für das Gemeinwohl und dürfe ausdrücklich nicht durch Regierungshandeln behindert werden.

„Der schöne Lack ist ab“

„Wir werden uns auf unserem Weg zur Entlastung von Familien in Baden-Württemberg nicht durch diese Landesregierung ausbremsen lassen“, bekräftigte Andreas Stoch. „Wer ständig Bürgerbeteiligung predigt, sich dann aber hinter juristischen Argumenten verschanzt, ist nicht glaubwürdig. Der schöne Lack, Herr Ministerpräsident, ist ab.“

 
Politischer Aschermittwoch

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Verbindliche Anmeldung bitte bis zum 01. März 2019. Per E-Mail: anmeldung_spd-bw@spd.de oder per Telefon: 0711-61936-50 bzw. 0711-61936-44.

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SPD reicht Zulassungsantrag für Volksbegehren beim Innenministerium ein

Die SPD Baden-Württemberg hat heute beim Innenministerium ihren Zulassungsantrag zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas eingereicht. Bis zum Dienstag waren über 17.000 beglaubigte Unterschriften zur Unterstützung des Begehrens beim SPD-Landesverband eingegangen – also weit über die erforderlichen 10.000.

Binder: Freie Sammlung – oder auf dem Rathaus

Die SPD erwartet in ihrem Zulassungsantrag, dass die Prüfung – gemäß der im Volksabstimmungsgesetz festgeschriebenen Frist – innerhalb von drei Wochen stattfindet, also spätestens bis zum 5. März. Die öffentliche Bekanntmachung der Zulassung muss dann unmittelbar danach erfolgen, also spätestens in der neunten Ausgabe des Staatsanzeigers, die am 8. März erscheint. Nach der anschließenden Vier-Wochen-Frist werden die Sozialdemokraten dann Anfang April mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Nach den Worten von Generalsekretär Sascha Binder fordert die SPD mit Blick auf das Gesetz auch ein, die betreffenden Eintragungslisten in allen Gemeinden im Land aufzulegen. „Die Bürgerinnen und Bürger können dann in ihrem Rathaus oder bei vielen anderen Gelegenheiten im Land für die Abschaffung der Kita-Gebühren unterschreiben“, so Binder.

Insgesamt sind nach der Bekanntmachung sechs Monate Zeit, um Unterschriften für das Begehren zu sammeln. Dazu sind ein Zehntel der Wahlberechtigten im Land notwendig, das bedeutet circa 770.000 Menschen. Ist das Volksbegehren bis im September erfolgreich, wird der zugrunde liegende Gesetzentwurf im Oktober dem Landtag vorgelegt. Verweigert die Parlamentsmehrheit die Zustimmung, findet über den Gesetzentwurf eine Volksabstimmung statt.

Kreis SPD wählte Kandidaten für die Kreistagswahl und verabschiedete Programm

Die SPD im Neckar-Odenwald-Kreis hat am vergangenen Samstag ihre 7 Listen für die Kreistagswahl aufgestellt. Im Reservistenheim Bödigheim bedankte sich der SPD Kreisvorsitzende Jürgen Graner bei allen Kandidaten, die für die Sozialdemokratie ins Rennen gehen.

Einladung zur Kreismitgliederversammlung

hiermit laden wir zur Kreisdelegiertenversammlung am Samstag, den 16. Februar, um 13.30 Uhr, in das

Reservistenheim Bödigheim Schlossberg 6 74722 Buchen-Bödigheim

ein.

Infoabend Kommunalwahl 2019

Der SPD-Ortsverein und die Gemeinderatskandidaten laden ein:

zu einem Infoabend zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019:

Freitag, den 1. Februar 2019 um 20 Uhr im Gasthaus „ Schiff-Post“.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch alle, die sich eine Kandidatur bei den Gemeinderaswahlen vorstellen können, sind herzlich eingeladen.

Wir informieren über aktuelle Themen und zum Ablauf einer Kandidatur.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an den Themen in unserer Gemeinde.

 

Weihnachtsgrüße

Wir wünschen Allen Mitgliedern, Freunden und Bekannten ein schönes Weihnachtsfest und ein Gesundes Neues Jahr

Die Vorstandschaft und Gemeinderäte des SPD Ortsvereins Neckargerach-Zwingenberg

Nächste Termine

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12.10.2026, 15:00 Uhr OV Buchen - wahrgenommen - wir fragen nach - Fahrschule Fuhry

13.10.2026, 18:30 Uhr Kreismitgliederversammlung

14.10.2026, 18:00 Uhr OV Mosbach-Neckarzimmern Stammtisch