Kreistagssitzung vom Dezember 2011: Stellungnahme Tagesordnungspunkt 2

Veröffentlicht am 05.12.2011 in Kreistagsfraktion

Abfallgebührenkalkulation (K37/2011)

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste, vor einem Jahr haben wir uns an dieser Stelle mit einer Gebührenanpassung, d.h. Gebührenerhöhung beschäftigt und ihr nicht nur leichten Herzens zugestimmt. In diesem Jahr ist dank des guten Wirtschaftens der AWN und ihrer Töchter mit stabilen Preisen für das nächste Jahr zu rechnen – und dies trotz einiger Kostensteigerungen vor allem im Bereich der Kraftstoffpreise, der höheren Personalkosten aufgrund von Tarifabschlüssen und der Preiserhöhungen bei Leistungen und Waren. Und – leider auch der Kosten für die Entsorgung von wilden Müllablagerungen, die mit ca. 26.000 € einkalkuliert werden. Sorgen macht uns in den letzten Monaten zunehmend die von der Bundesregierung geplante Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Denn dies sieht vor – nicht nur in den Augen der SPD-Fraktionen auf allen Ebenen – Gewinne stärker zu privatisieren und die Verluste auf die Gebührenzahler abzuwälzen. Dies würde bedeuten, dass wir noch so gut wirtschaften können, aber um eine Gebührenerhöhung nicht herumkommen, da die stetigen Kostensteigerungen dann nicht mehr auszugleichen sind. „Es ist“, und hier zitiere ich den Präsidenten des Landkreistags, Herrn Landrat Jahn, „nicht nachvollziehbar, weshalb das Bundeskabinett die kommunale Abfallwirtschaft trotz ihrer eindeutigen Erfolgsbilanz massiv zurückdrängen möchte“. Und weiter: „Durch die Liberalisierung der Wertstoffsammlung im Altpapierbereich“ oder bei der Schrottsammlung „wird der Rosinenpickerei durch Private Tür und Tor geöffnet“. Die Gewinne nicht nur aus diesen Wertstoffsammlungen, die die AWN im Landkreis durchführt, kommen nicht nur den Gebührenzahlern, sondern auch unseren Vereinen, den Kindergärten und damit uns allen zugute. Drei Dinge seien zu der geplanten Neuordnung zu ergänzen:
  1. Erstens garantiert die AWN ihren Mitarbeitern Tariflöhne und dies ist sozial gerecht und richtig – und die AWN bildet junge Menschen aus. Wir unterstützen damit eine faire und gute und vor allem verlässliche Entsorgung. Daher plädieren wir für die weiterhin kommunale bzw. öffentlich-rechtliche Zuständigkeit. Wettbewerb darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Effizienz gesehen werden – denn dies geht bei vielen privaten nicht tarifgebundenen Unternehmen zu Lasten der dort Beschäftigten.
  2. Zweitens garantieren einige dieser Unternehmen, vor allem wenn die Gewinne im ein oder anderen Bereich stark nach unten gehen, nicht die notwendige Planungssicherheit, da sie immer wieder neu entscheiden können, ob und welchen Abfall sie sammeln. Und wir im Kreis bleiben dann undankbarerweise auf dem „wertlosen Restmüll“, den es eben auch zuverlässig und flächendeckend zu entsorgen gilt, sitzen – bzw. auf den dadurch entstehenden und nicht auszugleichenden Kosten.
  3. Drittens: wissen wir denn, wenn es um Gewerbeabfälle geht, ob dies durch alle privaten Entsorger auch ökologisch unproblematisch geschieht?
Diese drei Punkte machen mindestens deutlich, dass es hier um keinen fairen Wettbewerb zwischen privaten Unternehmen und der öffentlichen Hand geht. Die SPD-Fraktion fordert nicht nur die neue Landesregierung auf, diese Privatisierungspolitik über den Bundesrat zu stoppen, sondern fordert die Bundesregierung direkt auf, es erst gar nicht zu einer solchen Neuordnung kommen zu lassen, zumal auch in der EU-Kommission erhebliche Zweifel an diesem Gesetzesentwurf bestehen, ob dieser denn auch dem Europarecht entspricht. Es wäre doch schade, wenn sich unser Bundestagsabgeordneter mit seiner Meinung – zugunsten nicht nur unseres Kreises - nicht in seiner Fraktion durchsetzen kann. Dass die AWN bei gleichbleibenden Gebühren zudem noch weit mehr als viele andere Abfallwirtschaftsgesellschaften im Land leistet – und das zum Teil sogar kostenlos – brauche ich eigentlich nicht zu erwähnen. Und - dass die Verantwortlichen bei der AWN wirtschaftlich denken und handeln, realistisch und rechtlich einwandfrei kalkulieren – und bezüglich der Gebühren sogar in den meisten Fällen etwas abrunden, dafür dankt die SPD-Fraktion an dieser Stelle und stimmt der vorgelegten Beschlussempfehlung zu.

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