Vorträge bei der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK)
Eis und Schnee auf den Straßen waren kein Hinderungsgrund für Gemeinderäte, Gemeinderätinnen und Verantwortliche in den Kommunen, der Einladung der SGK nach Osterburken zu folgen.
Zum Thema „Neuordnung der Abwassergebühren“ begrüßte Karlheinz Graner den Ortschaftsrat Dipl.-Ing. (FH) Reinhold J. Goisser. Seit 11. März 2010 sind die Gemeinden durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dazu verpflichtet, die Gebührenbemessung beim Abwasser getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung umzustellen. Bislang bestand in der Regel der Bemessungsmaßstab nach dem Frischwasserbezug. Diese Variante wurde nur noch in Baden-Württemberg auch durch Empfehlung des Gemeinde- und Städtetags bevorzugt, solange sich die Rechtsauflagen nicht änderten. Bislang stand dabei der Verwaltungsaufwand im Vordergrund, nicht jedoch die technischen, betriebswirtschaftlichen und die ökologischen Chancen durch die Entsiegelung und die Abkopplung von Regenwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz, was alle anderen Bundesländer schon seit geraumer Zeit praktizieren. Das Regenwasser macht jedoch fast 25% der Betriebskosten und ca. 50% der Kosten bei der Kanalisation aus. Das Gesamtsystem wurde bisher nicht verursachergerecht betrachtet und die Gebührenkalkulation war damit sowohl ungerecht und hinderte nicht an einer weiteren Versiegelung der Fläche bzw. dem bewussteren Umgang mit dem Regenwasser. Vorgestellt wurden an diesem Abend verschiedene Möglichkeiten der Datenerhebung: Die Selbsterklärung der Grundstückseigentümer zur Versiegelungsart und zum Versiegelungsgrad ist ein wichtiges Mittel zur Verwaltunsgvereinfachung. Die Plangrundlagen zum Grundstück können aus der Bemessung aufgrund einer Bildflugauswertung oder den Katasterplänen des ALB / ALK ermittelt werden. Der Grundsatz lautet: je genauer und verursachergerecht erhoben wird, desto rechtssicherer ist das Verfahren. Jede aktive Beteiligung der Bürger ist zu begrüßen, da Verwaltung und Bürger dadurch zu besseren, schnelleren und widerspruchsfreieren Daten kommen. Jede Gemeinde möge jedoch für sich mögliche strittige Punkte wie die Gebührenmaßstäbe für Sondernutzungen, Einbezug der Grundstückseigentümer, Gebührenbescheide in der Umstellungsphase und vor allem den Projektablaufplan klären. Dass dies letztendlich auch zu Chancen für die Ökologie führt, kann den Kommunen Projekt begleitend nur empfohlen werden. Langfristig profitieren daduch aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Gebührenzahler.
Diesem Thema folgte ein informativer Vortrag über die „Vorgehensweise bei Bürgermeisterwahlen“, zu der Erich Holzwarth vom SPD-Landesverband aus Stuttgart referierte. Neben Unterschieden im Wahlverhalten in Baden und in Württemberg und denen zwischen Stadt und Land, stellte er Grundlagen vor, die für die Vorbereitung notwendig für den Bewerber/die Bewerberin und für die möglichen unterstützenden Gruppierungen sind. Es gibt zwar erfolgreichere und weniger erfolgreiche Strategien, die jedoch nie von einer Gemeinde auf die andere unreflektiert übertragen werden können. Denn jede Gemeinde ist einmalig. Und was dem einen Kandidaten im einen Ort gelingt, kann in einem anderen Fall auch genau das Gegenteil bewirken. Angesprochen wurde, ob die Kandidaten selbst aus der Verwaltung kommen müssen oder ob neben den Verwaltungsfachleuten im Rathaus auch kommunale, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Lebenserfahrung in die Waagschale gelegt werden sollten Neben den zurückliegenden Wahlen, die reflektiert wurden, gilt auch hier: nach der Wahl ist vor der Wahl, wenn auch an anderem Ort.
Karlheinz Graner dankte nach der langen Diskussion den Referenten und den Gästen und wünschte ihnen einen guten und vor allem sicheren Nachhauseweg.