Kreistagssitzung am 14.07.2010: SPD-Stellungnahme zu TOP 6

Veröffentlicht am 18.07.2010 in Kreistagsfraktion

Änderung der Schülerbeförderungskostensatzung

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Brötel,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der auf den ersten Blick nicht so gravierende Punkt „Schülerbeförderungskosten“ hat in unserer Fraktion zu ausführlichen Diskussionen geführt.
Auf der einen Seite sehen wir als Kreisräte die Notwendigkeit, die Ausgaben für den Kreis möglichst gering zu halten und die Kosten für die Gemeinden gerecht zu verteilen. Auf der anderen Seite ist aus unserer Sicht aber die finanzielle Belastung der Familien (vor allem mit mehreren Kindern) zu minimieren. Die Mitglieder der SPD-Fraktion bewerten die verschieden Punkte des Verwaltungsvorschlages unterschiedlich und werden deshalb auch unterschiedlich abstimmen.
Mein Beitrag heute ist deshalb nicht als Kritik an der Vorarbeit der Verwaltung zu sehen, denn die Vorlagen sind ausführlich und gut recherchiert ausgearbeitet und sicherlich im Sinne des Kreishaushaltes so erstellt, dass Einsparungen von insgesamt 230.000 Euro erzielt werden könnten. Ein Teil unserer Fraktion ist aber der Meinung, dass einige der vorgesehenen Erhöhungen oder neu eingeführten Eigenbeteiligungen für die Familien aus unserer Sicht nicht umgesetzt werden sollten.

Wir beantragen deshalb die getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte.

Zu den einzelnen Punkten:
1.Kostenerstattung nur bei Besuch der nächst gelegenen öffentlichen Schule
Auf den ersten Blick erscheint diese Regelung in Ordnung: Wenn man jedoch sieht, dass ja gerade alle Schulen, - auch die neuen Werkrealschulen (Wahlschulen), - sich ihr bzw. ein besonderes Profil erarbeiten sollen und laut vorhergehendem Kultusminister damit für sich werben sollen, um neue Schülerinnen und Schüler zu gewinnen, dann muss man sich fragen, ob dann nicht wieder die finanziell schwachen Familien benachteiligt werden, weil sie sich die zusätzlichen Kosten zu der geeignetesten Schule für ihr Kind nicht leisten können oder wollen.
Das wie so oft in letzter Zeit geschehen flapsig als Schülertourismus abzuqualifizieren ist in vielen Fällen nicht ok. Denken Sie auch mal an diejenigen Schulen, die unterschiedliche Kurse und Angebote um eines guten oder besonderen Profils willen vorhalten.

2. Keine Kostenerstattung für inneren Schulbetrieb

Dass die Kosten für den Besuch von Schwimmbädern oder Sporthallen nicht
mehr vom Kreis erstattet werden und damit die Kommunen, die diese Einrichtungen vorhalten, zudem durch die Kreisumlage belastet werden, - dass also diese Kosten eingespart werden sollen, findet unsere Zustimmung.
Was aber nicht passieren darf ist, dass die Angebote wie Schwimmen. Sport und Verkehrserziehung, die auch im Lehrplan verankert sind, in Folge dessen gestrichen werden.
Ich hoffe, dass die Gemeinden, die dadurch betroffen sind, die Fahrtkosten übernehmen und sich auch durch entsprechend Miete an den Kosten derjenigen Gemeinden beteiligen, die diese Einrichtungen finanzieren müssen.
Es kann nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler in bestimmten Orten benachteiligt werden und die Schulbildung, zu der auch der Schulsport zählt, dadurch leidet. Außerdem steht und fällt die Attraktivität eines Ortes auch mit der Qualität des schulischen Angebotes.

3. Zuschuss für Schüler von Werkrealschulen, Gleichstellung der Hauptschüler
Insgesamt ist dieser Punkt umstritten. Aus meiner Sicht dürfte die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum verpflichtenden Schulbesuch für die Eltern nichts kosten. – In Bayern gilt die Kostenfreiheit der Schulwege für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10.
Das sollten wir in Baden-Württemberg – dem Kinder freundlichen Land genauso handhaben. Aber dazu müsste sich die Politik im Land ändern und die Landkreise und Kommunen nicht auf den Kosten sitzen gelassen werden.
Dass nun auch die Mehrkosten, die durch die Einführung der neuen Werkrealschule entstehen, auf die Familien übertragen werden sollen, ist aus meiner Sicht überhaupt nicht einzusehen. Die Verwaltung hat hier versucht einen ausgewogenen Vorschlag zu machen. Das wird bei uns unterschiedlich gesehen.

4. Festschreibung des Zuschusses für Grund-, Sonder- und Förderschüler

Durch die Festschreibung der Kosten würde für den Kreis eine bessere Planung möglich sein und auf Dauer wird dies zu Einsparungen führen.
Diese Absicht ist zwar nachvollziehbar aber aus meiner Sicht dann auch ungerecht. Denjenigen Schülern, die in Gemeinden mit den entsprechenden Schulen wohnen, entstehen keine Kosten, die anderen müssen in Zukunft zahlen.
Insgesamt sind die Familien im Ländlichen Raum – und daher viele Familien in unserem Kreis - damit benachteiligt, weil sie nicht nur Fahrten und oft viel Fahrzeit in Kauf nehmen müssen, sondern auch noch nach dem zudem noch geringeren Angebot von kulturellen Einrichtungen, Kosten tragen müssen.
Wir sollten uns überlegen, ob wir dadurch nicht auf Dauer unseren Raum unattraktiver machen.

5. Erhöhung und Einführung des Eigenanteils

Insgesamt gilt das vorher schon Gesagte. Besonders die Einführung oder Erhöhung des Eigenanteils für Behinderte ist bei uns umstritten. Diejenigen, die dagegen stimmen werden, geben zu bedenken, das hier häufig Familien mehr belastet werden, die sowieso schon viele Lasten zu tragen haben.

Natürlich ist uns klar, dass der Kreis darauf angewiesen ist, Mehreinnahmen zu erhalten und Einsparungen vorzunehmen. Die Frage ist aber, ob das auf dem Rücken von Familien passieren muss, da Schulbesuch ohnehin in den letzten Jahren mit immer mehr Kosten verbunden ist.
Hier sollte die Bundesregierung die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bei den Kommunen entstandenen Einnahmeausfälle von 1,6 Mrd. Euro vollständig kompensieren
Und die Landesregierung sollte ihrer Verpflichtung zu einer auskömmlichen Finanzierung der Kommunen nachkommen, besonders auf dem Sektor Bildung und Schulen, wozu auch der Schulweg gehört.

(Heide Lochmann)

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