Kleinkinder mehr in den Blick nehmen

Veröffentlicht am 01.06.2010 in Pressemitteilungen

Diskussion der Bildungs-Arbeitsgruppe der Kreis-SPD

Kinderfreundlichkeit setzt eine Willkommenskultur in unserer Gesellschaft voraus. Dies war Schwerpunkt bei der Diskussion zum Thema Bildung, zu der die Kreis-SPD unter Leitung der Kreisrätinnen Heide Lochmann und Dr. Dorothee Schlegel eingeladen hatte.

Dafür kann und muss vieles getan werden, und das geht auch ohne Geld, indem gute Ideen und Impulse der Gemeinden im Kreis zusammen getragen und weitergegeben werden. Wichtig sei dabei, dass diese Willkommensangebote von Personen vor Ort an die Familien kurz nach der Geburt eines Kindes oder bei Neuzuzug weitergegeben und mit einem Besuch verbunden werden. Denn der persönliche Kontakt ist durch nichts zu ersetzen. Begrüßt wurde die Bemühung des Landkreises, noch in diesem Jahr ein Projekt zur primären Prävention einzurichten, das „Keiner fällt durch das Netz“ genannt wird. Neben der professionellen Hilfe durch speziell dafür geschulte Hebammen, die Familien nach der Geburt ihres Kindes Wegbegleiter sein wollen, sieht die Arbeitsgruppe eine Einbindung ehrenamtlicher Frauen und Männer vor Ort als sinnvoll an. Diese könnten vielfache Kontakte zu den Angeboten in der Gemeinde und im Kreis herstellen, damit tatsächlich niemand durch das Netz fällt oder sich allein gelassen fühlt. Der Präventivgedanke der „frühen Hilfe“ ist, so stellte eine Teilnehmerin aus eigener Erfahrung dar, in Belgien eine Normalität. Ähnliche Angebote gibt es auch in Schweden, in denen Familien nicht erst im Kindergartenalter staatliche Hilfen erhalten. Dass es in diesen wie in vielen anderen Ländern ein anderes Familienbild gibt, in dem Mütter nicht als „Rabenmütter“ stigmatisiert werden, wenn sie ihre Kinder in Kinderkrippen geben, müsste im Kinderland Baden-Württemberg noch mehr in die Köpfe der Menschen gelangen. Denn das bürgerliche Familienideal ist, wenn man unseren Alltag genau betrachtet, wirklich ein Ideal und nicht der Normalfall. Viele Mütter müssen oder wollen arbeiten gehen und es entspricht nicht der Gleichstellung von Mann und Frau, wenn es vielerorts noch heißt: „Meine Frau braucht nicht arbeiten zu gehen“. Der von der Bundesregierung festgeschriebene Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung ab 2013 muss daher aufrecht erhalten werden. „Wir wollen mit unseren konkreten Hilfestellungen die Kommunen unterstützen, neben diesem Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung erste und zweite Schritte gehen zu können, die die kommunalen Haushalte entlasten“, so Heide Lochmann. Dazu hat sich die Arbeitsgruppe vorgenommen, alle Gemeinden des Kreises zu befragen und die Antworten bzw. die bewährte Praxis allen anderen Kommunen zur Verfügung zu stellen. „Wir sind sehr optimistisch“, schließt Dr. Dorothee Schlegel die Diskussion und bedankt sich bei allen Mitdiskutierenden, „mit diesem Angebot, das über die überaus hilfreichen Broschüren des Kreises und der Kommunen hinausgeht, für die Familien und vor allem für die Kinder ein noch dichteres soziales Netz knüpfen zu können, durch das vor allem die Kleinsten nicht durchfallen werden.“

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