Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes und des Bewertungsrechts

Veröffentlicht am 02.10.2008 in Ankündigungen

Der SPD-Ortsverein Waldbrunn lädt am Montag, 13.10.2008, 19:00 Uhr. in Waldbrunn-Mülben im Restaurant "Drei Lilien" zu einer Veranstaltung zur
Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes und des Bewertungsrechts mit Lothar Binding ein.

Sie erhalten eine große Erbschaft?
Dann freuen Sie sich. Denn Ihr Vermögen wird sich schlagartig stark vermehren.
Sie erhalten eine kleine oder mittlere Erbschaft?
Dann freuen Sie sich. Denn Sie müssen keine Erbschaftsteuer bezahlen.
Bundesregierung und Parlament wollen mit der Neuregelung der Erbschaftsteuer den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Folge leisten. Die bisherige Ungleichbehandlung von Immobilien- und Geldvermögen bei der Erbschaftssteuer waren nicht verfassungskonform. Der Gesetzgeber, also das Parlament, muss mit Wirkung ab 1. Januar 2009 neue verfassungskonforme Regelungen für die Wertermittlung des vererbten Vermögens zur Berechnung der Erbschaftssteuer treffen. Dabei sind für unterschiedliche Arten von vererbtem oder verschenktem Vermögen vergleichbare Maßstäbe zu finden. Deshalb sollen künftig alle Immobilien nach dem Marktwert bewertet werden. Damit gibt es künftig einen gemeinsamen Bewertungsmaßstab für Geld- und Immobilienvermögen.
Die Vererbung von "Omas kleines Häuschen" für eigene Wohnzwecke soll möglichst auch in Zukunft frei sein von jeglicher Erbschaftsteuer. Die Freibeträge werden kräftig angehoben.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Erbschaftsteuerreform soll noch in 2008 abgeschlossen werden. Für Erbfälle zwischen dem 1.1.2007 und dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2009 ist ein Wahlrecht zwischen dem alten und neuen Recht geplant.
Zu unserer Veranstaltung, in der Sie von Lothar Binding aus Heidelberg, Mitglied des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag, aus erster Hand die Einzelheiten zu den Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes und des Bewertungsrechts erfahren laden wir Sie herzlich ein:
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

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