Kommunen im Neckar-Odenwald-Kreis sollen neue Möglichkeiten der Vergabe konsequent nutzen
In einem Schreiben des SPD-Abgeordneten Georg Nelius an alle Bürgermeister fordert er diese auf, das regionale Handwerk künftig stärker an den Aufträgen der Kommune zu beteiligen.
Nach seiner Auffassung zeigen aktuelle Meldungen der Wirtschaftsforschungsinstitute, dass die Wirtschaftskrise ein weit stärkeres Ausmaß hat, als bisher angenommen. Dies werde auch Folgen für das regionale Handwerk haben, dem Aufträge weg brechen könnten. Mit dem neuen Vergaberecht stehe für die Kommunen ein Instrument zur Verfügung, mit dessen Hilfe dieser Entwicklung entgegengesteuert werden könnte.
Deshalb, so Nelius in seinem Schreiben, sollen sich die Verwaltungen künftig an den neuen höheren Wertgrenzen orientieren. „Dadurch sichern wir Arbeitsplätze und helfen unserem Mittelstand in der Region über die Krise“, ist sich Nelius sicher.
Bisher mussten die Aufträge bereits ab einem geringeren Volumen öffentlich ausgeschrieben und von der Verwaltung oder dem Gemeinderat an den Geringstbietenden vergeben werden. Künftig können durch die Erhöhung der Wertgrenzen im Vergaberecht gezielt Angebote von Handwerkern und mittelständischen Unternehmen aus der Region eingefordert werden.
Georg Nelius: „Damit verbessert sich die Lange der heimischen Betriebe – vor allem in der Krise.“
Die höheren Wertgrenzen wurden im Land zum 1. März eingeführt, um das geplante Konjunkturprogramm schneller nutzen zu können. Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat dabei einem entsprechenden Antrag der SPD-Landtagsfraktion zugestimmt. Damit soll sichergestellt werden, dass Städte und Gemeinden ihre neuen Aufträge ohne große bürokratische Hürden vergeben können.
Die neue Regelung ist auf zwei Jahre befristet. Die Kommunen können Aufträge für Bauleistungen bis zu einer Höhe von 100.00 Euro ohne Ausschreibung freihändig an Unternehmen vergeben. Bei Aufträgen bis zu einer Million Euro reicht eine beschränkte Ausschreibung unter wenigen Unternehmen aus. Bei Dienstleistungen und Einkäufen können die Vergaben bis zu 100.000 Euro freihändig oder nach einer beschränkten Ausschreibung erfolgen.