Pendlerpauschale: SPD-Position auf ganzer Linie bestätigt

Veröffentlicht am 17.12.2008 in Pressemitteilungen

Georg Nelius: „Das Karlsruher Urteil stellt die Gleichbehandlung aller Pendler wieder her und die angekündigten Rückzahlungen der Finanzämter bringen den Konsum weiter auf Trab.“

Die SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale auf ganzer Linie bestätigt. „Das Karlsruher Urteil stellt die Gleichbehandlung aller Pendler wieder her und die angekündigten Rückzahlungen der Finanzämter bringen den Konsum weiter auf Trab“, sagte MdL Georg Nelius. „Unsere Hartnäckigkeit beim Kampf für die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale hat sich ausgezahlt“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Claus Schmiedel.

Die 2007 eingeführte Grenze, die einen Bezug der Pendlerpauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer ermöglichte, sei willkürlich gezogen worden und habe zu erheblichen finanziellen Einbußen der Berufspendler geführt. Gerade das Flächenland Baden-Württemberg mit seinem hohen Anteil an Pendlern sei von der Gerechtigkeitslücke der seit Anfang 2007 geltenden Regelung in besonderem Maße negativ betroffen gewesen.

Umso erfreulich sei es, dass die Bundesregierung nunmehr das alte Recht ohne Umschweife wieder in vollem Umfang herstellen will und die Finanzbehörden angewiesen hat, die zu Unrecht einbehaltenen Entfernungsaufwendungen gleich zu Beginn des neuen Jahres ohne weitere Antragstellung an die betroffenen Pendler zurückzuerstatten.

Georg Nelius: „Jeder Pendler hat durch die Wiedereinführung der alten Entfernungspauschale von 30 Cent ab dem ersten Kilometer im neuen Jahr mehr Netto vom Brutto im Geldbeutel und kann sich bei der Bescherung an Weihnachten schon mal auf den Eingang des Rückerstattungsbescheids vom Finanzamt freuen.“

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